Die acht Einrichtungen der Stiftung SLW Altötting dürfen seitens Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten Geldauflagen erhalten – auch das Liebfrauenhaus in Herzogenaurach.
Zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie also die Möglichkeit, im Rahmen von verhängten Geldstrafen die Kinder- und Jugendhilfe in unserer Region zu unterstützen und Geldauflagen zugunsten des Liebfrauenhauses Herzogenaurach einzusetzen.
Geldauflagenkonto
Sparkasse Erlangen
IBAN DE96 7635 0000 0006 0024 73
BIC BYLADEM1ERH
Liebfrauenhaus Herzogenaurach
Erlanger Str. 35
91074 Herzogenaurach
Tel.: 09132 74507-0
Mail: