Anmeldung

08.09.2020


Verbindliche Verhaltens- und Hygieneregeln an unserer Schule

Im Folgenden finden Sie die Regelungen, die, abgeleitet aus den derzeit gelten Vorgaben und dem offiziellen Rahmen-Hygieneplan, an unserer Schule gelten. In jedem Fall möchten wir Sie alle jetzt schon bitten, dass Sie uns bei der Umsetzung und Durchsetzung dieser Regeln uneingeschränkt unterstützen. Wenn wir sicherstellen wollen, dass ein möglichst optimaler Schutz für alle Personen im Schulhaus gewährleistet ist, so sind wir darauf angewiesen, dass die Regelungen von allen Beteiligten eigenverantwortlich mitgetragen und akzeptiert werden.



Tragen von „Community-Masken“ (Mund-Nase Masken)

  • Alle Personen müssen zum gegenseitigen Schutz grundsätzlich und verbindlich einen Mund-Nasenmaske bzw. einen entsprechenden Schutz tragen
    » Das Betreten des Schulgeländes setzt eine Maske voraus.
  • Da seit dem 27.04.2020 in Bayern eine Maskenpflicht besteht, ist jeder Bürger in eigener Verantwortung dafür verantwortlich, den Eigenbedarf an Masken zu decken. Wir gehen also davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler bereits mit dem entsprechenden Schutz an der Schule ankommen. Sollte dies in den ersten Tagen in Einzelfällen noch nicht der Fall sein, so werden wir Masken ausgeben.
  • Die Masken können von den Schülerinnen und Schülern abgenommen werden
    wenn sie sich mit ihrer Klasse in ihren Klassenzimmer befinden. 
    - wenn sie sich als Klasse auf dem Außengelände aufhalten und spielen – solange keine weiteren Schüler dazu kommen
    - in der Mensa / den Speiseräumen
    » Wichtig: Für die Schüler der Mittelschule gilt für die ersten beiden Schulwochen auch innerhalb des Klassenzimmers eine Maskenpflicht!
  • Lehrkräfte, Co-Lehrkräfte, Schulbegleiter und Praktikanten tragen auch in den Klassenzimmern immer dann Masken, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist.
  • In Hort und Ganztag gelten die gleichen Regeln.

 

Ankommen / Unterrichtsbeginn

  • Die einzelnen „Cluster“ treffen sich an unterschiedlichen Eingängen.
  • Schüler, die hier warten, müssen stets den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und Masken tragen.
  • Die Schule öffnet 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  • An jedem Eingang sind zwei Spender mit Handdesinfektionsmittel angebracht, 
    das von jeder Person beim Betreten der Schule benutzt werden muss.
  • Nach der Desinfektion der Hände begeben sich die Schüler sofort in ihr Klassenzimmer, wo sie von der jeweiligen Lehrkraft erwartet werden.

 

Übersicht: Treffpunkte / Unterrichtszeiten

Jahrgangsstufen

1-4

5-6

7-8

9-10

Treffpunkt / Pausenhof

Innenhof 
(vor dem Hort)

Tobe-
pausenhof

Ruhe-
Pausenhof

Innenhof 
(vor dem Hort)

Öffnung der Schule

7.35

7.45

7.55

8.05

Unterrichtsbeginn

7.45

7.55

8.05

8.15

1. Pause

9.15

9.25

9.35

9.45

Ende 4. Unterrichtsstunde / Beginn 2. Pause

11.00

11.10

11.20

11.30

Ende 5. Unterrichtsstunde

12.00

12.10

12.20

12.30

Ende 6. Unterrichtsstunde

12.45

12.55

13.05

13.15



Kontakt zur Schule

Natürlich gilt bis auf Weiteres auch für den Kontakt zwischen allen beteiligten Erwachsenen, dass wir die Abstands- und Hygieneregeln einhalten müssen. Konkret heißt das, dass 

  • wir (Eltern-) Sprechtermine anbieten, dabei aber alle auf entsprechende Abstands- und Hygieneregeln achten müssen.
  • wir Sie deshalb bitten, möglichst nur nach vorheriger Absprache in die Schule zu kommen.
  • wir Klassenelternabende eventuell als Videokonferenzen oder in großen Räumen durchführen werden.

Sobald es Neuerungen und Veränderungen gibt, erhalten Sie diese wie bisher auch umgehend in Form von Elternbriefen, die dann auch auf der Homepage zum Download zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen immer erst dann an Sie weitergeben können, wenn sie uns als Schule auch wirklich offiziell vorliegen. Häufig können Sie die Meldungen den öffentlichen Medien früher entnehmen.



Informationen zum Ganztag

Für alle Schülerinnen und Schüler, die den offenen oder gebundenen Ganztag besuchen, gibt es noch einige Hinweise:

  • Auch innerhalb des Ganztagsbetriebs haben wir die Clustereinteilung der Schule übernommen. Die Klassen 5-6 / 7-8 und 9 sind also während des Mittagessens, in der Freizeit, bei den AGs und während der Lernzeit getrennt.
  • Der reguläre Ganztagsbetrieb beginnt mit der zweiten Schulwoche, also am 14.09.2020.
  • Sollten Sie in der ersten Schulwoche Betreuungsbedarf haben, so melden Sie dies bitte möglichst frühzeitig und unter Angabe des Zeitraums unter 
     oder 09132-7450758 (AB).
  • In der ersten Schulwoche gibt es noch kein Mittagessen – bitte mitgeben, es kann auch erwärmt werden.

 

Vorgehen bei Erkrankungen

Der Hygieneplan sieht auch Maßgaben zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern vor, die erkrankt sind. Dabei gilt im Umgang mit „Erkältungssymptomen“:

  • An Grundschulen ist in Stufe 1 und 2 ein Schulbesuch bei leichten Schnupfen oder gelegentlichem Husten ohne Fieber vertretbar, da Kinder im Grundschulalter wissenschaftlichen Studien zufolge eine geringe Rolle im Infektionsgeschehen spielen.
  • In der Mittelschule ist ein Schulbesuch möglich, wenn sich die Symptome 24 Stunden nach ihrem Auftreten nicht verschlimmert haben und insbesondere kein Fieberhinzugekommen ist. D.h., diese Schülerinnen und Schüler müssen bei Erkältungsanzeichen zunächst zwingend einen Tag daheim bleiben.

 

Ganz „unabhängig von Corona“ gilt, dass Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen sollten: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen.

Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens :

  • 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen. 
  • Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich. 

 

Nach wie vor gilt: Mit Fragen, Unsicherheiten, Anregungen oder wichtigen Informationen zu eventuellen Verdachtsfällen können Sie sich jederzeit an uns wenden: 09132-836620.


Herzliche Grüße

Michael Richter, Schulleiter
Heike Witthus, Stellv. Schulleiterin


































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